Unser Büro in Langenhagen

übersichtlich – vertraulich – seriös

AGBs für Maklergeschäfte

Unsere AGBs

  1. Mit der Annahme des anliegenden Exposés kommt ein Maklervertrag zustande. Der Empfänger erkennt damit die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Annahme gilt insbesondere die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Verkäufer/Vermieter oder dessen Beauftragten.
  2. Das Exposé wurde nach vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Die Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/ -vermietung sind vorbehalten. Gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns gestattet.
  3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge nichtautorisierter Weitergabe ein Vertrag, gleich welcher Art, zustande, ist uns der Empfänger in Höhe der uns entgangenen Maklerprovision schadenersatzpflichtig. Gleiches gilt auch für eine Gesellschaft, mit der der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist sowie bei Familienangehörigen. Kommt in diesem Falle ein Vertragsabschluß zustande, wird eine Weitergabe unterstellt.
  4. Ist dem Empfänger das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich spätestens innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluß ursächliche Tätigkeit an. Auf Verlangen ist die Vorkenntnis nachzuweisen. Falls dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt über Dritte nochmals angeboten wird, hat er auf die Vorkenntnis durch uns hinzuweisen. Maklerdienste in Bezug auf das von uns bereits angebotene Objekt von dritter Seite sind vom Empfänger abzulehnen.
  5. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer/Vermieter oder dessen Beauftragtem direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Vertragsabschluß ist unsere Firma hinzuzuziehen.
  1. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande oder erwirbt der Empfänger ein angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Versteigerung oder Zwangsversteigerung, wird die Maklerprovision in voller Höhe fällig. Der Empfänger ist auch provisionspflichtig, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmeldung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmeldung/Pacht gezahlte Provision wird angerechnet.
  2. Die Maklerprovision ist verdient und zahlbar bei notariellem Vertragsabschluß bzw. bei Miet-/Pachtvertragsunterzeichnung. Die Provisionsberechnung erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe.
  3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
  4. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen treten eine im Bereich der Maklertätigkeit gebräuchliche und der unzulässigen im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Bedingung bzw. nachrangig die gesetzlichen Vorschriften in Kraft.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Hannover.Stand Dezember 2007